English speakers welcome!
- Wo bzw. wie kann ich mich beraten lassen?
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PRAXIS - In der Praxis in Bernried, Landkreis Weilheim-Schongau (am Starnberger See).
MOBIL - Hausbesuche sind ebenfalls möglich – insbesondere im Rahmen des AD(H)S-Trainings für Jugendliche.
ONLINE - Gerne nach vorheriger Terminabsprache.
TELEFONISCH - Am Festnetz oder Mobiltelefon (auch per Video Call), nach vorheriger Terminabsprache. - Gibt es eine Schweigepflicht?
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Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich im Rahmen meiner psychotherapeutischen Tätigkeit einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Auch in der psychologischen Beratung und im Coaching behandle ich sämtliche persönlichen Informationen und Gesprächsinhalte selbstverständlich streng vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung.
- Muss ich einen Beratungsvertrag unterschreiben?
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Nein. Ihre Beratung wird ganz individuell gestaltet und richtet sich nach Ihrem Bedarf.
Sie entscheiden selbst in welchem Tempo und in welcher Häufigkeit Sie Ihrer Sitzungen wahrnehmen möchten.
Bei minderjährigen Jugendlichen im AD(H)S Training kann die Begleitung nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgen. - Welche Kosten kommen auf mich zu?
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In einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch (ca. 15 Minuten) klären wir zunächst Ihr Anliegen und besprechen, welche Form der Unterstützung für Sie infrage kommt – psychologische Beratung, Coaching oder Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.
Die Honorare richten sich nach der jeweiligen Leistung und werden vor der Terminvereinbarung transparent mit Ihnen besprochen.
Für Studenten und Erwerbslose besteht die Möglichkeit Sonderkonditionen zu vereinbaren. - Wie kann ich bezahlen?
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Das Honorar ist vor jeder Sitzung in Bar oder per EC Karte zu bezahlen. Sie bekommen selbstverständlich sofort eine Quittung sowie eine ordnungsgemäße Rechnung nach Abschluss der Behandlung bzw. des Coachings.
Findet die Sitzung Online statt, wird der Rechnungsbetrag vorab überwiesen.
Auch die Bezahlung nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen ist möglich. - Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
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Da ich vereinbarte Termine ausschließlich für Sie reserviere, bitte ich Sie, Verhinderungen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin mitzuteilen.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Sitzungshonorars anfallen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann und die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Bei einer pauschalierten Ausfallentschädigung bleibt Ihnen ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

